- Text : Marketing der ALH Gruppe
- Lesedauer : 5 Minuten
In Deutschland ist die Nutzung der Elektro-Roller im öffentlichen Verkehr momentan verboten, doch eine Änderung der Gesetzeslage erwartet uns: Am 17.05.2019 wurde eine entsprechende Verordnung vom Bundesrat verabschiedet. Ab wann die E-Scooter tatsächlich im öffentlichen Verkehr erlaubt sind, entscheidet die Bundesregierung, die noch die beschlossenen Änderungen umsetzen muss.
Was genau ist ein E-Scooter?
Ein E-Scooter, auch E-Roller genannt, ist ein elektrisch betriebener, meist zusammenklappbarer Tretroller. Die kleinen Fahrzeuge können zwischen 12 und 25, teilweise sogar 45 Kilometer pro Stunde fahren und besitzen eine Reichweite von 20 bis 40 Kilometern. Erhältlich sind sie ab etwa 400€.
Gemäß dem Entwurf der „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“ (eKFV) sollen zwei verschiedene Typen auf öffentlichen Straßen und Radwegen in Deutschland erlaubt werden:
- langsame (mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h) und
- schnelle E-Scooter (mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h).
Eine Benutzung der E-Scooter auf Gehwegen bleibt verboten.
Scooter-Sharing
Die Legalisierung von Elektrorollern eröffnet den Markt für viele Verleihbetriebe. Neben US-Konzernen wie Lime planen auch deutsche Start-ups wie Tier Mobility oder Floatility ein Konzept, das dem bereits bekannten Carsharing ähneln soll. Mithilfe einer App wird ermöglicht, den Standort des Scooters herauszufinden und dessen Verriegelung zu lösen. Das Aufschließen des Geräts soll einen Euro kosten, jede weitere Nutzungsminute 15 Cent.
Doch auch Privatnutzer geraten durch die neue Verordnung in Versuchung, sich einen eigenen Elektroroller anzuschaffen. Darauf sind viele Hersteller bereits vorbereitet: Beispielsweise BMW bringt ein entsprechendes Fahrzeug namens X2City heraus – ein E-Scooter, der genau den geplanten Vorschriften entspricht. Aber auch VW startet mit dem „Volkswagen Cityskater“, Metz mit dem „Metz Moover“ und Segway mit dem „Ninebot“.
Vor- und Nachteile eines E-Rollers
In der Zulassung von Elektrorollern sieht das Verkehrsministerium eine nachhaltige Möglichkeit, die Luftverschmutzung in Städten zu bekämpfen. Der Scooter soll eine umweltfreundliche Alternative zum Auto darstellen, die sich leicht in öffentlichen Verkehrsmitteln transportieren lässt und Bürger somit zum Nutzen von Bus oder Bahn animiert. Die sogenannte „letzte Meile“, also der Weg von der Haltestation bis zum Arbeitsplatz, soll durch das kleine Fahrzeug angenehmer zu bewältigen sein. Es entsteht eine zukunftsorientierte Option, dem städtischen Verkehrschaos zu entfliehen.
Kritiker sehen mit der neuen Verordnung jedoch viele Gefahren einhergehen. Zusammenstöße mit Fahrradfahrern oder Fußgängern, Abbiegeunfälle und das Kollidieren mit Autos sind nur ein paar der erschreckenden Bilder, die das Zulassen der Scooter verursachen kann. Auch bezüglich des Scooter-Sharings sind Probleme vorprogrammiert. Die Fahrzeuge könnten zerstört, gestohlen oder wahllos an Häusern, Straßen und Gehwegen platziert werden. Außerdem eigenen sich die Geräte nur für den Saisonbetrieb, denn bei starkem Regen oder Schnee sind sie kaum straßentauglich.
Das jüngste Beispiel für auftretende Risiken bei der Nutzung eines E-Rollers bieten Vorfälle in Neuseeland. In den Städten Auckland und Dunedin wurden Geräte des Verleihunternehmens Lime aufgrund vermehrt auftretender Unfälle verboten. Mehr als 1.000 Menschen verunglückten, da die Fahrzeuge plötzlich und unangekündigt bremsten. Angeblich sei ein Softwarefehler dafür verantwortlich gewesen.
Regeln für den Betrieb im Straßenverkehr
In die Zulassung für den öffentlichen Verkehr fließt eine Vielzahl an Vorschriften mit ein, die in den letzten Monaten immer wieder geändert und überarbeitet wurden. Nach der verabschiedeten Verordnung, die voraussichtlich im Frühjahr wirksam wird, soll der Elektroroller – bis auf einige Zusatzvorgaben – ähnlich einem Fahrrad gehandhabt werden.
Wichtig ist, dass er mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung und eine Betriebserlaubnis sowie die Fahrzeug-Identifikationsnummer vorzuweisen hat. Dazu gehört, dass ein Versicherungsaufkleber, auch Versicherungsplakette genannt, am Fahrzeug als Nachweis über den Versicherungsschutz selbst angebracht werden muss.
Die rechtmäßige Höchstgeschwindigkeit (20 km/h) sowie der Hinweis, dass es sich um ein »Elektrokleinstfahrzeug« handelt, müssen auf dem Roller vermerkt sein. Die Beleuchtung des Scooters muss der eines Fahrrads ähneln. Zudem benötigt er ein akustisches Warnsignal (z. B. eine Klingel) und zwei Bremsen, die unabhängig voneinander arbeiten. Für die Nutzung muss die entsprechende Person das vierzehnte Lebensjahr erreicht haben; unabhängig, ob ein langsames oder schnelles Gerät in Gebrauch ist. Es wird weder ein Führerschein, noch ein Helm benötigt. Das Tragen eines Helmes beim Fahren empfehlen wir dennoch.
Generell ist der Elektroroller für den Radweg vorgesehen. Wenn dieser nicht vorhanden ist oder das Gerät in einem verkehrsberuhigten Bereich verwendet wird, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Allgemein gilt: Radfahrer und Fußgänger dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. Verstößt ein Scooter, der außerhalb privaten Geländes genutzt wird, gegen die Regeln, droht dem Besitzer eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit und ein damit verbundener Bußgeldbetrag oder Eintrag in das Verkehrszentralregister.
Derzeitige Versicherungslage
Die Versicherungspflicht, die mit der neuen Verordnung einhergeht, bedeutet, dass für die E-Scooter kein Versicherungsschutz über die private Haftpflichtversicherung besteht und somit eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss. Einige Versicherer bereiteten sich auf die geänderte Gesetzeslage vor und bieten eine Kfz-Haftpflichtversicherung für E-Scooter an. Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 30 bis 86 Euro – teilweise abhängig vom Fahreralter.
Für den Abschluss der Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten die Kunden von der Versicherung den Aufkleber bzw. die Versicherungsplakette zum Nachweis über den Versicherungsschutz. Der Aufkleber ist bis einschließlich Februar 2020 gültig, danach wird ein neuer benötigt. Details zum Angebot einer Teilkaskoversicherung sind noch nicht bekannt.
Quellen:
- www.nordbayern.de/freizeit-events/auto/strassenzulassung-steht-bevor-die-e-scooter-rollern-an-1.8436795
- www.zeit.de/mobilitaet/2019-02/e-scooter-elektroboards-gesetz-erlaubnis-verkehrsmittel-elektromobilitaet
- www.zeit.de/mobilitaet/2019-02/e-scooter-tretroller-oeffentliche-wege-verleih-elektromobilitaet
- www.spiegel.de/auto/aktuell/elektro-roller-der-e-scooter-ist-das-iphone-der-mobilitaet-a-1233559.html
- www.spiegel.de/auto/aktuell/neuseeland-auckland-und-dunedin-verbieten-e-scooter-a-1254970.html
- www.handelsblatt.com/politik/deutschland/mikromobilitaet-minister-scheuer-macht-weg-fuer-e-scooter-und-hoverboards-frei/24003150.html?ticket=ST-1935750-Cp6H2nazMSTGtbgWIWeD-ap6
- www.test.de/E-Scooter-Welche-Regeln-gelten-fuer-Elektroroller-5445548-0/
- www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/e-mobilitaet/info/elektro-tretroller/
- www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/vor-entscheidung-im-bundesrat-diese-versicherungen-sind-schon-startklar-fuer-die-e-scooter-/24348716.html
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