- Text : Marketing der ALH Gruppe
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Dies hat die Nachfrage nach Haustieren im Allgemeinen und nach Hunden im Besonderen nach oben schnellen lassen. Doch wer einen Hund hat, muss auch Verantwortung übernehmen, beispielsweise wenn ein Hund einen Unfall oder Schaden verursacht oder wenn der Hund krank wird.
Hunde werden immer beliebter – schon länger wächst der Bestand hierzulande um rund vier Prozent jährlich. Die Pandemie hat diese Zahlen noch einmal nach oben schnellen lassen: 25 Prozent mehr Hunde wurden beispielsweise im Juni 2020 bei der Tierschutzorganisation Tasso e.V. , die unter anderem ein kostenloses Haustierregister betreibt, registriert als im Jahr zuvor.
So sieht man es auch beim Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH): „Unsere Züchter können die Vielzahl der Anfragen nicht mehr bewältigen. Darunter befinden sich auch viele Menschen, die dem Wunsch nach Gesellschaft oder dem Drängen der Kinder unüberlegt nachgeben“, bestätigt Udo Kopernik, Sprecher des VDH.
Was es bei Hunden zu beachten gibt
Wer sich als Mieter einen Hund zulegen möchte, sollte in einem ersten Schritt klären, ob er diesen in der Mietwohnung überhaupt halten darf. Denn während die Haltung von ungefährlichen Kleintieren wie Hasen, Kaninchen, Hamstern, Meerschweinchen, Schildkröten, Zierfischen und Ziervögeln vom Vermieter nicht verboten werden kann, sieht dies bei Hunden und Katzen anders aus. Der Mietvertrag gibt darüber Aufschluss, ob diese gehalten werden dürfen oder nicht.
Die Anforderungen eines Hundes beispielsweise in Bezug auf Auslauf, Fellpflege und Zuwendung können je nach Rasse ganz unterschiedlich sein. Einen ersten Einstieg, worauf man sich mit einem Hund einlässt, liefert die kostenlos herunterladbare Broschüre für Hunde, die vom Deutschen Tierschutzbund e.V. online abrufbar ist. Tipp: Diese Broschüren gibt es unter anderem auch für Pferde, Katzen, Fische, Goldhamster, Meerschweinchen und Zwergkaninchen.
Als Hundehalter sollte man sich zudem darüber im Klaren sein, dass man für alle Schäden, die der Hund anrichtet, in der Regel haftet. Hundebesitzer sollten daher eine eigene Tierhalterhaftpflicht-Versicherung abschließen, da Schäden durch einen Hund in der Privathaftpflicht-Versicherung normalerweise nicht mitversichert sind. Auch die Tierarztkosten können unter Umständen sehr hoch sein, beispielsweise wenn eine Operation notwendig wird oder eine chronische Krankheit vorliegt. Mit einer speziellen Krankenversicherung für Hunde bleibt dieses Kostenrisiko überschaubar.
Infos zu unserer Hundehalterhaftpflicht finden Sie hier.
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