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NK.select XL
31. Mai 2022

Krankentagegeld für Mediziner – jetzt noch bedarfsgerechter

Wir haben die Aufnahmeregelungen für die KT-Absicherung von niedergelassenen Ärzten/Zahnärzten vereinfacht.

  • Text : Marketing der ALH Gruppe
  • Lesedauer : 1 Minute

Ab sofort gilt für niedergelassene Ärzte/Zahnärzte als Bemessungsgrundlage für das versicherbare Krankentagegeld 80 % der Umsatzerlöse (ermittelt nach Betriebsvermögensvergleich oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Bei Berufsausübungsgemeinschaften („Gemeinschaftspraxen“) wird die Bemessungsgrundlage nach dem vertraglich festgelegten Anteil am gesamten Umsatzerlös berechnet.

Gleichzeitig heben wir die Obergrenze für das maximal versicherbare Krankentagegeld von 700 € auf 800 €/Tag an. Diese Änderung gilt für angestellte Ärzte/Zahnärzte, Praxisinhaber und freie Mitarbeiter. Für Praxisgründer bleibt das maximal versicherbare Krankentagegeld bei 400 €/Tag.

Hallesche NK.select XL - Ärztin in Praxis

NK.select XL

Nutzen Sie diese Vereinfachungen in Kombination mit unserem neuen Top-Schutz für Ärzte und Zahnärzte: NK.select XL.

Zum NK.select für Mediziner
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