- Text : Marketing der ALH Gruppe
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Ab sofort gilt für niedergelassene Ärzte/Zahnärzte als Bemessungsgrundlage für das versicherbare Krankentagegeld 80 % der Umsatzerlöse (ermittelt nach Betriebsvermögensvergleich oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Bei Berufsausübungsgemeinschaften („Gemeinschaftspraxen“) wird die Bemessungsgrundlage nach dem vertraglich festgelegten Anteil am gesamten Umsatzerlös berechnet.
Gleichzeitig heben wir die Obergrenze für das maximal versicherbare Krankentagegeld von 700 € auf 800 €/Tag an. Diese Änderung gilt für angestellte Ärzte/Zahnärzte, Praxisinhaber und freie Mitarbeiter. Für Praxisgründer bleibt das maximal versicherbare Krankentagegeld bei 400 €/Tag.
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