- Text : Frank Kettnaker
- Lesedauer : 4 Minuten
Liebe Geschäftspartner!
Vielleicht habt Ihr schon mitbekommen, dass im EU-Parlament seit einigen Monaten über das Thema Provisionsverbot diskutiert wird. Ende April entschied die EU-Kommission dann: Vorerst keine Provisionsverbote für Finanzberater.
McGuinness‘ Plan: Warum wollte sie das Provisionsverbot?
EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness hatte sich lange für das Durchboxen des Verbotes eingesetzt. Nach lautem Widerstand der Finanzbranche und zahlreicher EU-Regierungen musste sie sich diesem Ende April jedoch beugen.
Ihr kennt es von Euren Geschäften: Normalerweise knüpft Eure Vergütung von Finanzprodukten an Kleinanleger, zum Beispiel durch die Beratung für eine BU, an den konkreten Abschluss eines Vertrages über dieses Finanzprodukt, an. So zahlen die entsprechenden – in diesem Fall – Versicherungen eine Provision an Euch, also die Vermittler des Produktes. Die Höhe der Provision hängt im Wesentlichen vom Umfang der Abschlusshöhe und der Laufzeit des Produktes ab. Die Kritik an diesem Modell: Damit die Provision bezahlt wird und bestenfalls höher ausfällt, könnte statt dem Kunden und seinem Wohl eher das eigene wirtschaftliche Interesse im Vordergrund stehen. Außerdem könne die Sorgfalt darunter leiden, Angemessenheit und Geeignetheit des Produktes für den Kleinanleger nicht mehr so genau zu beurteilen.
Was spricht dagegen?
Dass dies nicht so ist, sagt die andere Seite. Denn da die Vergütung des Beraters erst an den Abschluss einer Investition anknüpfe, schaffe einen breiteren Zugang zu einer genaustens an den Kunden angepasste Beratung. Wenn nun Kleinanleger für ihre Beratung zahlen müssten, könnte das dazu führen, dass Menschen sich eher dazu entscheiden, sich nicht beraten zu lassen, weil die Kosten zu hoch sein könnten.
Bei Menschen, die im Jahr weniger als 75.000 Euro verdienen, was der Großteil der Menschen in Deutschland ist, sind Beratungshonorare pro Beratungsstunde undenkbar. Und dies erhöht die Chance, dass finanzielle Fehlentscheidungen getroffen werden. Außerdem richtet sich die Höhe einer Provision ja nach der Höhe des getätigten Investments. Mit höheren Provisionen größerer Anlagen wird also eine Beratung für Anleger mit weniger Kapital finanziert. Dies ermöglicht nicht nur flächendeckende Beratung, sondern schafft jedem, egal ob arm oder reich, Zugang zu professioneller Finanzberatung.
Meiner Meinung nach ein Gut, das wir auf keinen Fall verlieren dürfen. Ebenso sind Anlageberater gemäß des Wertpapierhandelsgesetztes in Deutschland grundsätzlich dazu verpflichtet, im Interesse des Kunden zu handeln und ihnen Auskunft über Abschlusskosten und die Aufschlüsslung von Kosteninformationen zu geben sowie das in einsehbaren Registern zu dokumentieren. Diese Transparenz lege ich jedem Vermittler ans Herz.
Und, was man nicht vergessen darf: Ihr als Vermittler begleitet Eure Kunden oft ja über Jahre hinweg – zum Beispiel dann, wenn jemand eine Lebensversicherung durch Euch abschließt. In der Abschlussprovision einer erfolgreich vermittelten Versicherung ist dieser „lebenslange Service“ berücksichtigt. Gäbe es das Provisionsverbot, müsste für jede Beratung, die – bleiben wir mal beim Beispiel Lebensversicherung – bei der Hochzeit, dem Hauskauf, dem Erbe oder einem Jobwechsel erfolgt, ein eigenes Beratungshonorar erhoben werden.
Der aktuelle Stand & was kommen soll
Dass Kleinanleger eher selten – so scheint es – Bereitschaft zeigen, hohe Honorare an unabhängige Anlageberater zu zahlen, könnte sich daran zeigen, dass es aktuell kaum Honorar-Anlageberater gibt. Gerade mal 18 sind aktuell im von der BaFin geführten Register eingetragen.
Der GDV (Gesamtverband der Versicherer), in dem auch ich Mitglied bin, setzt sich jedoch für die Koexistenz verschiedener Vergütungsformen ein. Kunden haben also die Wahl, ob der Versicherungsabschluss direkt über den Versicherer erfolgt, sie das Honorar-Modell bei einem unabhängigen Berater wählen oder die Vergütung eines Vermittlers dem Versicherer überlassen. Diese Wahl sollte meiner Meinung nach auf keinen Fall eingeschränkt werden. Die EU-Kommission erwägt außerdem, dass die Prüfung der Eignung neu gestaltet wird. Die Bewertung soll auf den Kunden abgestimmt sein, nicht auf das Produkt, also auch übertragbar und standardisiert. Ein solches Konzept wurde bereits im Sommer 2022 von der EU-Kommission konsultiert. Jedoch stehen wir als GDV nicht dahinter, da Versicherungsprodukte zu verschieden sind, um ein standardisiertes Verfahren einzuführen.
Trotzdem sollen die Vorschriften rund um Provisionen verschärft werden, kündigte McGuinness laut „Handelsblatt“ an. Zum Beispiel solle es eine bessere Auflistung der Kosten geben, damit Verbraucher leichter verschiedene Optionen vergleichen können. Und: Provisionen sollen bei „execution only“-Geschäften verboten werden, sagt sie – also im reinen Ausführungsgeschäft, in dem keinerlei Beratung stattfindet.
Die Insurance Distribution Directive (IDD) der EU, übersetzt Versicherungsvertriebsrichtlinie, gibt kein Provisionsverbot vor, stellt es den einzelnen Ländern jedoch frei, die EU-Vorgaben, die es gibt, für sich strenger auszulegen. Aktuell sagen die deutschen Behörden, dass die provisionsbasierte Vermittlung hierzulande weiter möglich bleibt. Die Kleinanlegerstrategie der EU-Kommission enthält weitere Details – ob das Provisionsverbot aber eintritt, bleibt fraglich.
Da wir als ALH Gruppe auch Gründungsmitglied im BFV (Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler) sind, bleiben wir für Euch an verschiedenen Fronten am Ball!
Euer Frank
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