- Text : Marketing der ALH Gruppe
- Lesedauer : 2 Minuten
Es lohnt sich, bestehende Versicherungspolicen zu überprüfen und ggf. zu erweitern, um sicherzustellen, dass Sie für die Risiken der Zukunft gewappnet sind. Vor allem Eigenheim-Besitzer sollten einen Blick auf ihre Wohngebäude- und Privathaftpflichtversicherung werfen, aber auch Mieter, die ein Balkon-Kraftwerk besitzen, sollten ihre Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung prüfen.
Alles im Blick
Welche Versicherung wird benötigt, um eine Wärmepumpe gegen Diebstahl abzusichern? Wie versichert man das Balkonkraftwerk gegen Hagelschäden? Kurzen Antworten dazu finden Sie hier.
Wärmepumpe
Über die Wohngebäudeversicherung können Schäden an Ihrer Wärmepumpe, gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementar abgesichert werden. Bei modernen Versicherern erhalten Sie auch Diebstahlschutz für Ihre Wärmepumpe.
Wenn bei Ihrer Wärmepumpe z. B. Kühlmittel austritt, kann die Umwelt Schaden nehmen. Mit einer Haftpflichtversicherung für Wärmepumpen kann man Vorsorge treffen. Diese sichert Sie gegen Schäden ab, die Dritten durch Ihre Wärmepumpe entstehen.
Solarthermie- und Flächengeothermie-Anlage
Solaranlagen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, können über die Wohngebäudeversicherung gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementar abgesichert werden.
Für Gefahren, die von der Solarthermieanlage ausgehen und Schäden bei Dritten verursachen können, wie zum Beispiel durch herabfallende Glassplitter der Röhrenkollektoren, sollte Haftpflichtschutz bestehen.
Photovoltaik-Anlagen
Über die Wohngebäudeversicherung können Sie Ihre Photovoltaik-Anlagen gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementar absichern
Aber es ist nicht nur ärgerlich, wenn Ihre Photovoltaik-Anlage defekt ist, sie kann auch erhebliche Schäden anrichten, für die Sie aufkommen müssten, wie zum Beispiel: Schäden, die bei der Einspeisung von elektrischem Strom in das Netz des stromabnehmenden Netzbetreibers entstehen. Hierfür ist die richtige Haftpflichtversicherung wichtig.
Balkon-Kraftwerke
Balkon-Kraftwerke sind „mobil“ und nicht fest mit einem Gebäude verbunden. Deshalb können Balkonkraftwerke in der Hausratversicherung gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementar abgesichert werden. Auch hier lohnt eventuell die Aktualisierung der Versicherung: In modernen Versicherungstarifen sind auch Balkonkraftwerke in der Hausratversicherung gegen Diebstahl abgesichert.
Für Gefahren, die von Ihrem Balkonkraftwerk ausgehen und Schäden bei Dritten verursachen können wie zum Beispiel durch herabfallende Glassplitter, sollte Haftpflichtschutz bestehen.
Geothermie-Anlagen
Über die Wohngebäudeversicherung können Sie Ihre Geothermie-Anlagen gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementar absichern
Für Gefahren, die von Ihrer Geothermie-Anlage ausgehen und Schäden bei Dritten verursachen , sollte Haftpflichtschutz bestehen.
E-Ladestationen (Wallboxen) für E-Autos
Über die Wohngebäudeversicherung können Sie Ihre Wallbox gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementar absichern. Moderne Versicherer übernehmen sogar den Mehraufwand für die Betankungskosten bei Ausfall im Schadenfall.
Für Gefahren, die von Ihrer Wallbox ausgehen und Schäden bei Dritten verursachen , sollte Haftpflichtschutz bestehen.
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