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Straßenschild geht unter in Wasserflut
3. August 2023

Pflichtversicherung gegen Elementarschäden – eine gute Idee?

Die Ahrkatastrophe im Sommer 2021 ist wohl jedem im Gedächtnis geblieben. Gegen solche Schäden wird nun eine verpflichtende Elementarversicherung diskutiert. Frank Kettnaker ordnet die Situation ein.

  • Text : Frank Kettnaker
  • Lesedauer : 2 Minuten

Ich denke, jeder von uns erinnert sich noch an die schrecklichen Bilder aus dem Ahrgebiet im Sommer 2021, als das Hochwasser zahlreiche Menschenleben auslosch oder zerstörte.

Überschwemmungen, Starkregen, Erdrutsche – all diese sind Phänomene, die wegen des Klimawandels seit einigen Jahren immer öfter auftauchen. Die Bundesregierung berät nun seit Monaten, die Elementarschadendeckung gegen diese Schäden zur Pflichtversicherung zu machen.

Was sagt der Bund?

In ganz Deutschland haben aktuell knapp die Hälfte der privaten Gebäudeeigentümer eine Elementarschadenversicherung. Für eine Pflicht spricht, so die Bundesregierung, dass das Thema zu oft nach einer Unwetterkatastrophe verdrängt werde, weil man darauf vertraue, selbst nicht betroffen zu sein. Ebenso verließen sich die Bürgerinnen und Bürger auf Staatshilfen im Notfall, die Erwartung führe zu einer geringeren Versicherungsbereitschaft. Bund und Länder haben beispielsweise für die Ahrtalkatastrophe 356,4 Millionen Euro für Privathäuser bereitgestellt, insgesamt will der Bund 15 Milliarden Euro für den Wiederaufbau der Region zahlen.

Je nach Lage des Grundstücks soll es gestaffelte Tarife geben, die nach Risikostufen geordnet sind.

Um ehrlich zu sein ärgert mich dieser Beschluss. Ich gebe Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vollkommen Recht, der die Versicherungspflicht in einem Interview mit dem Handelsblatt mit diesen Worten ablehnt hat: „In einer Zeit höchster finanzieller Belastungen privater Haushalte sollten wir von allem die Finger weglassen, was Wohnen und Leben in Deutschland noch teurer macht.“

Fokus auf Prävention als Lösungsansatz

Diskutiert wurde, ob die Bundesländer eigens eine Versicherungspflicht einführen könnten – das wies die Länderkammer zurück, da eine solche Elementarschaden-Pflichtversicherung bundesweit gelten müsse. „Katastrophen machen nicht an Landesgrenzen halt.“

Meiner Meinung nach kommt man als Bund mit Zwängen nicht weit. Zwänge und Verbote nerven Menschen.

Ich spreche mich klar gegen die Pflichtversicherung aus: Es sollte keine „Vollkaskomentalität“ geschaffen werden, damit im Katastrophenfall jemand (genau, nämlich die Bürgerinnen und Bürger) da sind, die für die Schäden aufkommen.

Viel eher müsste man an der Ursache ansetzen. Eine Verpflichtung würde die Prämien in die Höhe schrauben, da Menschen in ungefährdeten Gebieten für die mitzahlen müssen, die an Flüssen leben (reden wir zum Beispiel über die Städte am Rhein, Main, der Ruhr und so weiter).

Die Bundesregierung sollte, wie ich finde, auf Prävention setzen: Bebauungspläne an Überschwemmungsgebieten überdenken, Flussbegradigungen renaturieren, Überschwemmungsflächen schaffen, Warnsysteme optimieren.

Im Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), in dem ich seit 2017 tätig bin, setzen wir uns für ein „Opt-out-Modell“ ein. Demnach soll Elementarschutz zunächst in Wohngebäude-Policen standardmäßig enthalten sein – allerdings zu risikoadäquaten Prämien. Auf Wunsch könnten neue Versicherungsnehmer dann den Schutz abwählen. Insgesamt hätten wir dann auch eine höhere Versicherungsdichte, die die Bundesregierung ebenfalls kritisiert hat.

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