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4. Oktober 2023

Neue Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler

Am 22. Juli 2022 ist das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung in Kraft getreten. Durch diese Gesetzesänderung im Geldwäschegesetz (GwG) wurden Versicherungsvermittler als sogenannte 'Verpflichtete' eingestuft.

  • Text : Marketing der ALH Gruppe
  • Lesedauer : 1 Minute

Versicherungsvermittler unterliegen aufgrund der Eintragungspflicht bestimmten Pflichten gegen die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Diese Pflichten beinhalten unter anderem die Identifizierung und Überprüfung von Kunden sowie die Meldung verdächtiger Transaktionen an die Financial Intelligence Unit (FIU). Die FIU ist die zentrale Meldestelle für Geldwäscheverdachtsfälle. Sie überprüft die eingehenden Meldungen und kann bei Bedarf weitere Ermittlungen einleiten


Versicherungsvermittler sind nun verpflichtet, sich auch bei der Financial Intelligence Unit (FIU) zu registrieren. Und zwar erfolgt diese Registrierung pro forma, ohne dass ein Verdachtsfall vorliegt. 

Achtung:

Die Registrierung muss bis zum 1. Januar 2024 erfolgen.

Die Registrierungspflicht wurde eingeführt, um die Geldwäscheprävention zu stärken. Laut Schätzungen des Bundeskriminalamts (BKA) werden in Deutschland jährlich zwischen 50 und 100 Milliarden Euro gewaschen. Versicherungsvermittler sind in ihrer Tätigkeit oft mit erheblichen Geldbeträgen konfrontiert und somit anfällig für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Das Bundesfinanzministerium hat ein kurzes Erklärvideo zum Thema Geldwäsche veröffentlicht.

Wer genau ist von der Registrierungspflicht betroffen?

Diese Regelung gilt für alle Versicherungsvermittler, die in Deutschland tätig sind, unabhängig davon, ob sie selbstständig oder angestellt arbeiten. Diese Verpflichtung betrifft auch Versicherungsvermittler, die ausschließlich im Auftrag eines Versicherungsunternehmens tätig sind und keine Provisionen erhalten.

Wie erfolgt die Registrierung konkret?

Auf der Website der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen steht das Meldeportal goAML zur Verfügung. Dort befindet sich oben rechts der Reiter „REGISTRIEREN“. Für weitere Informationen zum elektronischen Meldeportal goAML steht unter anderem eine telefonische Hotline zur Verfügung: +49 (0) 228 303-26070.

Wie kann man als Vermittler Geldwäsche erkennen? 

Geldwäsche tritt in der Versicherungsbranche auf, wenn kriminelle Personen oder Organisationen versuchen, illegal erworbenes Geld in den legalen Finanzkreislauf einzuführen. Es könnte unter anderem verdächtig sein, wenn ein Kunde eine Lebensversicherung mit einer sehr hohen Versicherungssumme abschließt, ohne einen nachvollziehbaren Grund dafür zu haben.

Versicherungsvermittler können Geldwäsche erkennen, indem sie zum Beispiel ihren Kunden Fragen stellen, wie:

  • Woher stammen die finanziellen Mittel?

  • Was ist der Zweck dieser Versicherung?

  • Wer ist der wirtschaftlich Berechtigte?

  • Welche anderen Versicherungen wurden abgeschlossen?

Umfangreiches Infomaterial erhalten Vermittler über die Website der FIU.

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