- Text : Marketing der ALH Gruppe
- Lesedauer : 4 Minuten
Ein Schneeschipper schippt eine Schippe Schnee – das all bekannte Schneeräumen!
Was unsere Stimmung jedoch wieder etwas umkehren kann, ist der jährliche Winterdienst, insbesondere bei Immobilienbesitzern. Diese müssen nämlich dafür sorgen, dass die Gehwege rund um ihr Grundstück verkehrssicher sind. Bedeutet: Unter der Woche müssen die Gehwege von 7 bis 20 Uhr und am Wochenende von 9 bis 20 Uhr geräumt sein. Der geräumte Weg muss zudem 120 cm breit sein. Falls etwas mit dem Winterdienst schief gehen sollte, ist es für jeden Immobilienbesitzer unverzichtbar eine spezielle Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben.
Unterschieden wird hierbei zwischen einer Privathaftpflichtversicherung und einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Privathaftpflicht
Die Privathaftpflicht versichert das Risiko zum Beispiel eines selbstbewohnten Einfamilienhauses. Rutscht ein Besucher oder ein Passant auf Eis oder Schnee vor Ihrer Haustür aus, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet für den entstandenen Schaden aufzukommen und das in unbegrenzter Höhe. Die Privathaftpflichtversicherung kommt für solche Schäden auf. Die richtige Absicherung gibt es schon mit einem geringen Beitrag.
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht versichert das Risiko eines vermieteten Mehrfamilienhauses. Auch wenn Sie selbst nicht in Ihrer Immobilie wohnen, bleiben Sie überwachungspflichtig und somit auch haftbar. Wenn Sie zum Beispiel den Streudienst nicht selber übernehmen möchten, müssen Sie sich darum kümmern, dass Dritte für Sie diese Aufgabe erledigen. Ein kleiner Trost bleibt in diesem Fall jedoch erhalten: die entstehenden Lohnkosten lassen sich von der Steuer absetzen.
Immer wichtig: Die Deckungssumme sollte hoch genug ist. Denn wenn zum Beispiel ein Glatteis-Unfall auf Ihrem Grundstück passiert, fallen schnell hohe Forderungen an. Diese reichen vom Bußgeld für den nicht geräumten Gehweg, bis hin zum Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüchen. Allgemein wird eine Deckungssumme von fünf Millionen, besser noch zehn Millionen Euro empfohlen.
Leise in der Nacht kam die weiße Pracht
Hans-Jürgen Bareiss
So zart wie der Schnee fällt und aussieht ist er oft nicht. Schnee kann eine ungeheure Kraft ausüben und sogar Gebäude zum Einsturz bringen. Für solche Gefahren reicht eine gewöhnliche Wohngebäudeversicherung jedoch nicht aus. Um in einem solchen Schadensfall optimal geschützt zu sein, ist Absicherung bei Elementarschäden wichtig. Besonders Immobilienbesitzer mit Flachdach oder in schneereichen Gebieten sollten sich dieser Gefahr bewusst sein und entsprechende Vorkehrungen treffen.
Besinnliches Weihnachten und Kerzenschein – vom Weihnachtsbaum bis zum Adventskranz.
Besonders in der Winterzeit erwärmt Kerzenlicht das Zuhause. Egal, ob am Adventskranz, am Tannenbaum oder einfach in der Wohnung. Gerade in den eisigen Wintermonaten sorgt es für die richtige Portion Gemütlichkeit. Auch wenn Sie alle Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigen, kann es schnell zu einem Missgeschick kommen und es entstehen Brandschäden an Ihrer Einrichtung. In einem solchen Fall kommt die Hausratversicherung zum Einsatz. Sie übernimmt den Wiederbeschaffungswert des beschädigten oder kaputten Hausrates, sowie möglich entstandene Schäden durch Löschmaßnahmen.
Aber auch eine Immobilie kann selbst betroffen sein: zum Beispiel durch eine verirrte Rakete vom Silvesterfeuerwerk oder einen größeren Brandschaden durch brennende Kerzen. In diesen Fällen springt die Wohngebäudeversicherung ein. Diese leistet nicht nur für die Schäden am eigenen Wohneigentum, sondern kommt auch für andere Kosten auf, wie zum Beispiel für Aufräumkosten oder Hotelkosten, wenn die Immobilie vorübergehend nicht bewohnbar ist.
In einem Schadenfall ist bei beiden Versicherungen folgendes zu beachten:
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Melden Sie den Vorfall schnellst möglich Ihrer Versicherung
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Machen Sie eine Auflistung der beschädigten Gegenstände, wenn möglich mit Fotos.
Die Unfallversicherung schützt Sie nicht vor Glatteis, hilft Ihnen aber wieder auf die Beine zu kommen!
In der kalten Winterzeit tritt oftmals Glatteis durch gefrierenden Regen auf. Viele Menschen wissen dabei oft nicht, dass sich Glatteis bereits bei Lufttemperaturen von plus 1-3 Grad bilden kann. Dementsprechend wird die Gefahr eines Sturzes unterschätzt, weil man nicht mit glatten Wegen und Straßen rechnet.
Aber wie ist man eigentlich versichert bei Unfällen in der Winterzeit? Die gesetzliche Unfallversicherung springt nur dann ein, wenn sich der Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg von dort ereignet hat – versichert ist dabei jeweils nur der direkte Weg. Unfälle in der Freizeit, die sich zum Beispiel bei einer Schneewanderung oder beim Schlittenfahren zugetragen haben, sind nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Gut, wenn Sie dann eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben.
Die Absicherung der Alte Leipziger bietet Ihnen weltweit und 24 Stunden am Tag Versicherungsschutz. Aber auch umfangreiche Leistungen bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind – zum Beispiel Bergungskosten, kosmetische Operationen oder Hilfe & Pflege können hinzugewählt werden. Denn schon ein Gipsbein kann bei alltäglichen Erledigungen wie zum Beispiel einem Lebensmitteleinkauf hinderlich sein. Mit dem Paket „Hilfe & Pflege“ bietet wir Ihnen bei einer unfallbedingten Hilfsbedürftigkeit, umfangreiche Unterstützungen im Alltag wie zum Beispiel Einkaufen und Putzen, Fahrdienste zu Ärzten oder eine Familienhilfe, die die Kinder versorgt.
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