- Text : Bausparkasse der ALH Gruppe
- Lesedauer : 2 Minuten
Änderungen im Tarif AL_Neo ab 2024
Seit Beginn diesen Jahres ist das Zinsniveau in Deutschland weiter gestiegen. Deshalb werden ab 2024 die Guthaben- und Darlehenszinsen in unserem Tarif AL_Neo gemäß unseren Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) erneut angepasst.
Der Stichtag für die Festlegung der neuen Zinsen ist gemäß unserer ABB der 30. November jeden Jahres. Der Referenzzins lag zum diesjährigen Stichtag bei 2,937 %, so dass unsere Guthaben- und Darlehenszinsen für das Bauspar-Neugeschäft ab dem 01.01.2024 wie folgt aussehen:
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AL_Neo Klassik mit 1,30 % Guthabenzins, gebundener Sollzins 3,55 %
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AL_Neo Niedrig 1,30 % Guthabenzins, gebundener Sollzins 2,55 %
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AL_Neo Dynamik 1,30 % Guthabenzins, gebundener Sollzins 3,55 %
Das Wichtigste vorneweg:
Die angepassten Zinsen gelten für neu abgeschlossene Bausparverträge (BSV) ab dem 1. Januar 2024.
Bei Verträgen in den Tarifvarianten AL_Neo Klassik und AL_Neo Niedrig, die bereits in diesem Jahr oder früher abgeschlossen wurden, gelten weiterhin die bei Abschluss vereinbarten Guthaben- und Darlehenszinsen.
Nur in der Tarifvariante AL_Neo Dynamik verändert sich aufgrund der variablen Guthabenverzinsung auch für Bestandsverträge der Guthabenzins auf 1,30 % für das Jahr 2024.
Entscheidend im Beratungsgespräch – Sie können Ihren Kunden unverändert alle Vorteile des Tarifs AL_Neo anbieten:
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Mit der Wahlzuteilung kann ein BSV bei Bedarf schneller zugeteilt werden.
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Durch den optimierten Zins- und Tilgungsbeitrag kann die Belastung aus dem Bauspardarlehen an den Geldbeutel Ihrer Kunden angepasst werden.
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Die flexible Besparung in Abhängigkeit von der Tarifvariante bietet viel Spielraum bei der Zinssicherung.
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Nicht zu vergessen: in der Sparphase des BSV profitieren Ihre Kunden von attraktiven Guthabenzinsen von aktuell 1,30 %!
Nutzen Sie auch in 2024 alle Vorteile unseres Bausparangebots, damit Ihre Kunden Eigenkapital für die eigenen vier Wände aufbauen oder sich gegen weiter steigende Zinsen schützen können!
Einkommensgrenzen Arbeitnehmer-Sparzulage (ANSZ) mehr als verdoppelt
Mit der Anhebung der Einkommensgrenzen können ab 2024 fast 14 Millionen Arbeitnehmer für ihre vermögenswirksamen Leistungen (VL) die ANSZ erhalten – einige davon sind bestimmt auch Ihre Kunden!
Nutzen Sie die Chance und machen Sie Ihre Kunden auf die neue ANSZ aufmerksam:
Identifizieren Sie Ihre Kunden ohne VL
Auskunft gibt der Jahreskontoauszug 2023, der ab Mitte Januar 2024 verschickt wird.
Beratungsansätze
- Sprechen Sie bei jedem Abschluss eines neuen BSV die Themen staatliche Förderung und die neuen Einkommensgrenzen an.
- Nutzen Sie auch die Chancen bei Folgeverträgen, da rund 6 Millionen Arbeitnehmer zukünftig zusätzlich förderberechtigt sind.
- ANSZ wird auch für VL gezahlt, die zur Tilgung von Darlehen für selbstgenutztes Wohneigentum verwendet wird (Stichwort: Zinsersparnis durch schnellere Rückzahlung).
- Sprechen Sie insbesondere junge Kunden hinsichtlich des frühzeitigen Aufbaus von Eigenkapital für die eigenen vier Wände an.
Übrigens: die ANSZ gibt es auch für Auszubildende. - Nicht zu vergessen: Sind im Tarifvertrag keine oder geringe VL-Zahlungen vorgesehen, sollten dennoch 40 € monatlich vom Arbeitgeber überwiesen werden, um die ANSZ voll auszuschöpfen.
Verkaufshilfen für Ihre Beratung
- NEU: PRO 1054 – Beratungsunterlage ANSZ
- PRO 0193/PRO 0194 – Sparpläne VL/WoP
- VA 800 – Antrag auf Überweisung VL durch den Arbeitgeber
Unsere Verkaufshilfen finden Sie wie gewohnt in unserem Vermittlerportal.
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