- Text : Marketing der ALH Gruppe
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Bei den steuerlichen Frei- und Förderbeträgen im Jahr 2024 ist hervorzuheben, dass der Höchstabzugsbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen (Schicht 1) für Ledige in 2024 auf 27.566 € steigt.
Die Werte im Infoblatt Sozialversicherung – Daten für 2024 wurden hinsichtlich der Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst. Die Beitragsbemessungsgrenzen West / Ost in der allgemeinen Rentenversicherung steigen auch 2024 kräftig an.
Natürlich haben wir auch unsere Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Landkarte entsprechend aktualisiert. Sie steht Ihnen jeweils für die private und für die betriebliche Altersvorsorge zur Verfügung.
Die Rechengrößen für die bAV in 2024 haben wir in einem weiteren Infoblatt zusammengestellt.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Wachstumschancengesetz bisher nicht verabschiedet wurde. Sofern sich bei den Werten Änderungen durch die Verabschiedung des Gesetzes ergeben, informieren wir Sie umgehend.
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