- Text : Marketing der ALH Gruppe
- Lesedauer : 4 Minuten
Planung und Vorbereitung
Wenn man weiß, dass ein mehrtägiger oder gar mehrwöchiger Klinikaufenthalt ansteht, kann man durch eine gute Planung und Vorbereitung unnötigen Stress für sich und seine Angehörigen vermeiden. Grundsätzlich sollte man sich darüber im Klaren sein, wer im Vorfeld über einen anstehenden Klinikaufenthalt zu informieren ist. Das können neben dem Arbeitgeber beispielsweise Familienangehörige, Nachbarn und/oder Freunde und Bekannte sein. Bei Personen, die im Alten- oder Pflegeheim leben beziehungsweise in einer Tagespflege versorgt werden, ist es wichtig, dass das Personal beziehungsweise die Heimleitung Bescheid weiß.
Alleinerziehende mit Kindern, die in den Kindergarten oder in die Schule gehen, sollten diese Institutionen informieren. Darüber hinaus ist zu regeln, wer sich während dieser Zeit um das beziehungsweise die Kinder kümmert. Das können Freunde oder Familienangehörige sein aber auch eine professionelle Haushaltshilfe.
Alle(s) versorgt, alles gepackt
Im Vorfeld sollte man auch regeln, wer beispielsweise eventuell vorhandene Haustiere versorgt, den Briefkasten leert, gegebenenfalls die Post sichtet und sich um die Pflanzen und/oder den Garten kümmert. Freunde, Familienangehörige und Nachbarn können in diesem Zusammenhang eine wertvolle Hilfe sein.
Für den eigentlichen Krankenhausaufenthalt sollte man neben der notwendigen Bekleidung, den Körperpflegeprodukten und Hygieneartikeln, natürlich auch die Brille, die Gehhilfe oder das Hörgerät mitnehmen, sofern diese notwendig sind. Medikamente, die man regelmäßig nimmt, sollte man ebenfalls nicht vergessen.
Umgekehrt haben Wertsachen wie Schmuck, teure Uhren oder größere Mengen an Bargeld im Krankenhaus nichts zu suchen. Das Mobiltelefon mit Ladegerät hingegen ist im Krankenhaus sinnvoll, denn es ermöglicht die Kommunikation und dient zum Zeitvertreib. Hierfür steht in vielen Krankenhäusern mittlerweile ein, zum Teil kostenpflichtiges, WLAN zur Verfügung.
Für die Anmeldung im Krankenhaus braucht man den Personalausweis, die ärztliche Krankenhauseinweisung und die Krankenversicherten-Karte bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung beziehungsweise bei privat Krankenversicherten die Daten oder eventuell die Versichertenkarte. Hilfreich ist eine Zusammenstellung der bisherigen Befunde und Unterlagen wie Röntgenbilder sowie eine Liste der Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden.
Checkliste:
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Bekleidung (Jogginganzug, gemütlicher Pullover)
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Körperpflegeprodukte (Creme, Shampoo)
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Hilfsmittel (Brille, Gehhilfe, Hörgerät)
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Medikamente
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Mobiltelefon, Ladegerät
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Krankenakte, Befunde
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Versicherten Karte
Kostenschutz
Viele Krankenhäuser bieten eine Reihe an Zusatzdiensten und Optionen gegen Aufpreis an. Das fängt beim Einzelzimmer an und reicht bis zur Behandlung durch den Chefarzt. Wer diese Art der Behandlung wünscht, kann mit einer entsprechenden privaten Krankenhaustagegeldversicherung vorsorgen, die pro Tag im Krankenhaus einen bestimmten, vorher festgelegten Betrag ausbezahlt. Diesen kann man beispielsweise verwenden, um den Aufpreis für das Einzelzimmer zu bezahlen.
Damit lassen sich beispielsweise auch die Zuzahlungskosten abfangen, die jeder gesetzlich krankenversicherte Erwachsene – außer er ist von der Zuzahlung befreit – pro Tag eines stationären Klinikaufenthaltes bezahlen muss. Das sind zehn Euro pro Tag für maximal 28 Tage je Kalenderjahr.
Eine private Kranken(zusatz)-Versicherung muss allerdings lange vor einem geplanten Klinikaufenthalt abgeschlossen werden, denn in der Regel gilt eine Wartezeit von drei Monaten und bei Entbindungen sowie Psychotherapie von acht Monate, bevor die Versicherung leistet.
Alles geregelt?
Im Vorfeld der Behandlung im Krankenhaus sollte man sich, auch wenn es unangenehm sein mag, mit dem Thema Patientenverfügung beschäftigen. Mit dieser schriftlichen Verfügung legt man für den Fall, dass man dies – aus welchen Gründen auch immer –, nicht mehr selbst regeln kann, fest, welche Maßnahmen durchgeführt und welche nicht durchgeführt werden sollen. Die Patientenverfügung gibt man bei der Aufnahme mit seinen Unterlagen ab.
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen rund um die Patientenverfügung.
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist eine vorsorgliche, schriftliche Erklärung. Diese regelt, dass im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit nur diejenigen ärztlichen Maßnahmen ergriffen werden, die man sich für die jeweilige Situation wünscht. Eine Patientenverfügung ist jederzeit widerrufbar.
Für wen gilt die Patientenverfügung?
Welche Anforderungen sind zu beachten?
Eine Patientenverfügung muss in der Regel schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben oder durch einen Notar beglaubigt sein.
Damit eine Patientenverfügung tatsächlich bindend ist, gibt es einiges zu beachten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in drei wichtigen Entscheidungen vom 06.07.2016 (Az.: XII ZB 61/16), 08.02.2017 (Az.: XII ZB 604/15) und 14.11.2018 (Az.: XII ZB 107/18) die Anforderungen an eine wirksame Patientenverfügung präzisiert. Erforderlich ist eine konkrete Äußerung des Betroffenen, welche spezifischen ärztlichen Maßnahmen – z. B. eine künstliche Ernährung durch eine Magensonde – er wünscht oder ablehnt. Darüber hinaus muss die Patientenverfügung eine konkrete Beschreibung der Behandlungssituationen enthalten, in denen sie gelten soll. Nach Ansicht des BGH muss sich also feststellen lassen, in welcher Situation welche ärztlichen Maßnahmen durchgeführt werden bzw. unterbleiben sollen. Allgemeine Anweisungen wie der Wunsch, »keine lebenserhaltenden Maßnahmen durchzuführen«, sind für sich genommen also ohne weitere Konkretisierung nicht ausreichend.
Woher bekomme ich eine Patientenverfügung?
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