Finanzen & Vorsorge

Paar spaziert gut gelaunt im Regen
14. März 2024

Viele überschätzen die finanzielle gesetzliche Absicherung

Eine Umfrage belegt, dass viele Bürger für den Fall einer eintretenden Berufsunfähigkeit oder eines Unfalles die finanzielle Absicherung durch den Staat überschätzen.

  • Text : Marketing der ALH Gruppe
  • Lesedauer : 4 Minuten

Die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland hat die eigene finanzielle Handlungsfähigkeit für den Fall eines Unfalls oder einer schwerwiegenden Erkrankung nur unzureichend abgesichert. So haben 53 Prozent der erwachsenen Einwohner weder eine private Unfall- noch eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung, wie eine Studie im Auftrag eines Versicherers zeigt.

Für die Untersuchung wurden 2.133 Personen ab 18 Jahren hierzulande vom Meinungsforschungs-Institut Yougov befragt. Die Erhebung ist nach Angaben des Studienauftraggebers aktuell und repräsentativ.

Viele wiegen sich fälschlicherweise in Sicherheit

Über gleichzeitig eine Unfall- und Berufsunfähigkeits-Versicherung verfügen 8 %. Weitere 9 % haben nur eine Berufsunfähigkeits-Versicherung, 23 % nur eine Unfallversicherung, so ein weiteres Umfrageergebnis

Ferner glauben 30 % aller Befragten, dass sie für den Wegfall des laufenden Einkommens durch Unfall oder Krankheit eher gut bis sehr gut durch den Staat abgesichert sind. Je jünger, desto verbreiterter diese Fehlannahme: Bei den 18- bis 24-Jährigen glauben dies 49 %, bei den über 55-Jährigen sind es 22 %.

30 %

vermuten eine gute staatliche Absicherung

Bei Berufsunfähigkeit drohen hohe Einkommenseinbußen

Tatsächlich gibt es jedoch eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente schon seit Längerem nur noch für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Wer also nach dem 1. Januar 1961 geboren wurde, hat keinen gesetzlichen Rentenanspruch für den Fall, dass er aus gesundheitlichen Gründen seinen erlernten oder bisher ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann.

Nur im Falle einer voraussichtlich dauerhaften Erwerbsminderung aufgrund eines körperlichen oder psychischen Leidens kann ein Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bestehen, sofern der Betroffene bestimmte versicherungs-rechtliche Kriterien erfüllt. Unter anderem muss er vor Eintritt der Erwerbsminderung wenigstens fünf Jahre (Wartezeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert und für drei Jahre Pflichtbeiträge entrichtet haben.

Erwerbsminderung bedeutet in dem Fall, dass der Betroffene nicht oder weniger als sechs Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Dabei spielt es keine Rolle, inwieweit die noch mögliche Erwerbstätigkeit erlernt oder bisher ausgeübt wurde, und auch, ob der Verdienst für diese Tätigkeit dem bisherigen Einkommen entspricht oder weit darunter liegt.

Doch selbst wenn man eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bekommt, liegt die Höhe deutlich unter dem bisherigen Einkommen. Prinzipiell ist nämlich die maximale Höhe einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente gemäß der Berechnungsformel unter der Hälfte des bisherigen Nettoerwerbseinkommens.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufs­unfähigkeits­versicherung

Sie haben Ihre beruflichen Ziele erreicht oder sind auf dem besten Weg dorthin? Dann denken Sie auch daran, dass Ihre Arbeitskraft ein zerbrechliches Kapital ist. Jeder Vierte wird im Laufe des Arbeitslebens laut DAV 2021 I berufsunfähig. Im Falle einer Berufsunfähigkeit ist von der Deutschen Rentenversicherung wenig bis keine Leistung zu erwarten. Entscheiden Sie sich für die sichere Seite – mit unserer traumhaften Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Kein gesetzlicher Unfallschutz für jeden Unfall

Ferner leistet eine gesetzliche Unfallversicherung nur für bestimmte Unfallarten wie Arbeits- und Wegeunfälle, nicht jedoch für Freizeitunfälle, die den Großteil der Unfälle ausmachen. Zudem haben einen gesetzlichen Unfallschutz nur bestimmte Personengruppen wie Schüler in der Schule und auf dem Schulweg, sowie Arbeitnehmer auf dem direkten Hin- und Rückweg zur Arbeit und während der beruflichen Tätigkeit.

Auch sonst decken die Sozialversicherungen wie die gesetzliche Renten-, Pflege-, Kranken- und Unfallversicherung für die dort Versicherten zwar einen Teil der medizinischen Kosten und Einkommensausfälle nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung ab, doch lange nicht alle.

Ein Versicherungsvermittler kann auf Wunsch bei einem Beratungsgespräch klären, wie sich die möglichen finanziellen Folgen, die einem nach einer Berufsunfähigkeit oder einem Unfall trotz der Sozialversicherungen drohen, absichern lassen.

Unfallversicherung

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