- Text : Transport und Technische Versicherungen
- Lesedauer : 2 Minuten
Waren Sie schon mal in Malaysia? Oder Ägypten? Ihre Kopfhörer bestimmt! Oder fahren Sie ein E-Bike? So ein Fahrrad besteht aus ca. 1.000 Einzelteilen, die in den verschiedenen Regionen der Welt produziert werden. Nur wenn alle Teile rechtzeitig geliefert werden, kann das Fahrrad „Made in Germany“ fertiggestellt werden. Und wie kommen die regionalen Lebensmittel zum Supermarkt Ihres Vertrauens?
Allein mit diesen Beispielen wird schnell klar: Transport betrifft (so gut wie) alle Dinge im täglichen Leben. Und damit ist die Transportversicherung eines der spannendsten Geschäftsbereiche für Versicherungsvermittler. Selbst wenn Ihre Kunden nach der Beratung entscheiden, dass sie für den Transport der regionalen Bio-Karotten vom eigenen Hof zum Wochenmarkt keine Warentransportversicherung abschließen wollen, konnten Sie sich mal wieder als Experte für alle absicherungsfähigen Risiken positionieren.
Drei Zielgruppen für Ihre nächste Beratung:
Frachtführer oder Speditionen
Frachtführer transportieren fremde Ware von A nach B. Hierunter fallen z. B. die unzähligen „Paketboten“.
Was passiert, wenn also z. B. dem Paketboten bei der Auslieferung die Ware gestohlen wird?
Der Frachtführer haftet für den Verlust und/oder Beschädigung der Ware. Allerdings nicht mit dem vollen Warenwert – oft weiß er ja nicht, welche Ware er im Detail transportiert. Es gibt eine gesetzliche Regelung nach HGB, die die Haftung auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) je Kilogramm Rohgewicht der Ware begrenzt. Das sind umgerechnet ca. 10 € je kg Ware. Bis zu diesem rechnerischen Wert haftet also der Frachtführer. Dieses Risiko kann er mit einer Verkehrshaftungsversicherung absichern. Eine Pflichtversicherung existiert übrigens erst beim Transport mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
Doch Vorsicht: Beispielsweise bei hochwertigen elektronischen Maschinen kann dadurch der Versender auf den Kosten sitzen bleiben.
Versender
Warenbeschädigungen können existenzbedrohend für den Versender werden. Beispielsweise, wenn eine Hochleistungsmaschine mit hohem Elektronikanteil mit einem Wert von 350.000 € und einem Gewicht von 1.100 kg auf dem Transport beschädigt wird. Die Haftung des Frachtführers ist auf maximal 11.000 € begrenzt. Die Differenz im Totalschaden wären also 339.000 €, die existenzbedrohend für den Versender werden können! In diesem Fall springt die Warentransportversicherung ein.
Insbesondere das Spannungsfeld zwischen Frachtführer und Versender ist nicht allen bewusst: Nutzen Sie diesen Beratungsansatz zur Stärkung Ihrer Expertise.
Selbstauslieferer / Handwerker
Die dritte Anspruchsgruppe umfasst diejenigen, die ihre Ware selbst ausliefern und diejenigen, die zur Erbringung ihrer Leistung Waren von A nach B transportieren, z. B. Handwerker, die die einzubauenden Geräte/Waren in ihrem Fahrzeug transportieren.
Es handelt sich um ein unglaublich großes Feld an Berufsgruppen, insbesondere bei den Handwerkern! Die „normale“ Sachversicherung/Inhaltsversicherung deckt unter Umständen Schäden an transportierter Ware oder aus dem Fahrzeug gestohlene Werkzeuge nicht ab, da sie sich nicht am versicherten Geschäftsstandort befand.
Jeder, der einen Transporter angemeldet hat, sollte daher prüfen, ob seine Inhaltsversicherung auch einen Transport-Baustein bzw. eine Auto-Inhaltsversicherung umfasst, um zu wissen, inwieweit mitgeführte Waren und Werkzeuge in den bestehenden Versicherungen abgesichert sind. Mit einer Werkverkehrsversicherung ist Versicherungsschutz auch außerhalb der Geschäftsräume im Transporter, sogar während der Nachtzeit und für Materiallagerungen auf Baustellen möglich.
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