- Text : Marketing der ALH Gruppe
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Wann ein Unfall durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert ist, ist im Siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich geregelt. Das gilt auch für die Art und Höhe der Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Dadurch sind Unfälle von Kindern nur im Kindergarten, in der Krippe, im Hort, in der Kindertagesstätte, in der Schule und Hochschule oder auf dem direkt Hin- und Rückweg dorthin entsprechend gesetzlich abgesichert. Details dazu, erklärt das Webportal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV).
Kein gesetzlicher Unfallschutz bei Freizeitunfällen
Die Mehrheit der Unfälle ereignet sich, wie Studien zeigen, allerdings im privaten Bereich wie beim Spielen, beim Einkaufen oder auf dem Weg zu einem Freund – und diese Unfälle fallen nicht unter den gesetzlichen Unfallschutz.
Auch wenn beispielsweise ein Schüler den direkten Schulweg verlässt, um etwas einzukaufen und dabei verunfallt, ist dies nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Absicherungslücken verhindern
Diese Lücken im gesetzlichen Unfallschutz lassen sich jedoch schließen. Beispielsweise bietet die private Unfallversicherung der Alte Leipziger einen weltweiten Schutz, der rund um die Uhr gilt, und zwar sowohl bei Unfällen in der Schule und im Beruf als auch in der Freizeit.
Bei einer privaten Unfallpolice können mögliche Versicherungsleistungen wie eine Kapitalsumme und/oder Rentenzahlung bei Invalidität in einer gewünschten Höhe vereinbart werden – bei der gesetzlichen Unfallversicherung sind auch die Leistungen gesetzlich vorgegeben. Mit einer privaten Unfallversicherung lässt sich auch sicherstellen, dass ein unfallbedingt dauerhaft erwerbsunfähiges Kind auch im Erwachsenenalter über ein ausreichend hohes Einkommen verfügt.
Optional können meist weitere Leistungen wie ein Krankenhaustagegeld in einer privaten Unfallpolice mitversichert werden. Zudem gibt es auch private Versicherungslösungen, die eine finanzielle Absicherung bei einer eintretenden Invalidität eines Kindes nicht nur infolge eines Unfalles, sondern auch einer Krankheit ermöglichen, allen voran die Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler der Alte Leipziger.
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