- Text : Bausparkasse der ALH Gruppe
- Lesedauer : 2 Minuten
Auch 2024 lohnt es sich, jetzt zusammen mit Ihren Kunden einen Blick auf die bestehenden Bausparverträge zu werfen! Denn bei der Ansparung und Tilgung eines Bausparvertrags helfen Arbeitgeber und Staat in Form von vermögenswirksamen Leistungen bzw. Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie mit!
Nutzen Sie Ihre Expertise und prüfen Sie mit Ihren Kunden, ob diese förderberechtigt sind und/oder ob die Höhe der staatlichen Förderung optimiert werden kann.
Die Prämienhöhe, die prämienbegünstigten Sparzahlungen und die relevanten Einkommensgrenzen, bis zu denen eigene Sparzahlungen förderberechtigt sind, sehen Sie hier:
Der Anspruch auf Wohnungsbauprämie ist von der „wohnwirtschaftlichen Verwendung“ des Bauspar-guthabens abhängig. Die Prämie wird nach Zuteilung des Bausparvertrags und Auszahlung des Guthabens durch die Alte Leipziger Bauspar AG angefordert und an Ihre Kunden ausgezahlt.
Übrigens: Junge Leute profieren noch mehr!
Die Wohnungsbauprämie erhalten junge Bausparer bereits ab dem 16. Lebensjahr. Wer bei Abschluss des Bausparvertrags noch keine 25 Jahre alt ist, genießt einen besonderen Vorteil: die Wohnungsbauprämie wird auch ohne „wohnwirtschaftliche Verwendung“ für maximal sieben Jahre gezahlt!
Diesen Vorteil können junge Leute einmalig nutzen und sich damit z.B. das erste Auto, einen großartigen Urlaub oder die Einrichtung der ersten eigenen (Miet-)Wohnung leisten.
Für junge Bausparer auch interessant: die Sparbeiträge müssen nicht selbst erbracht werden, sondern können auch von (Groß-)Eltern oder z.B. der Patentante übernommen werden!
Für Ihre Kundenansprache haben wir Ihnen einer Checkliste zur Wohnungsbauprämie zusammengestellt:
Checkliste | |
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Schritt 1 Prüfen Sie | Vergleichen Sie das zu versteuernde Einkommen mit den maßgeblichen Grenzen für die Prämie (siehe oben „Wohnungsbauprämie 2024“). Der letzte Einkommensteuerbescheid 2023 weist das zu versteuernde Einkommen aus. |
Schritt 2 Sparzahlungen prüfen | Sparen Ihre Kunde jährlich mindestens – 700 € (Alleinstehende) oder – 1.400 € (Verheiratete/Verpartnerte)? Ein Blick auf den letzten Jahreskontoauszug des Bausparvertrags gibt einen Hinweis darauf. Bitte beachten: Zins- und Tilgungsleistungen für ein Bauspardarlehen sind nicht prämienberechtigt. Übrigens: In der fin4u-App werden sämtliche Umsätze auf dem Bausparvertrag angezeigt. Jetzt einfach in den bekannten App-Stores runterladen lassen. |
Schritt 3 Sparzahlungen anpassen | Nutzen Sie das Infoblatt Wohnungsbauprämie, um den Einzug auf eine monatliche Sparzahlung von 59 € (alleinstehend) oder 117 € (verheiratet/verpartnert) anzupassen. Fehlende Sparzahlungen bis zu den prämienbegünstigten Höchstgrenzen können bis Ende 2024 nachgeholt werden. Für Überweisungen ist die IBAN des Bausparvertrags Ihrer Kunden entweder in der Bausparurkunde oder auf dem letzten Jahreskontoauszug zu finden. |
Schritt 4 Prämie beantragen | Ende Januar 2025 erhalten Ihre Kunden den Jahreskontoauszug und den Antrag auf Wohnungsbauprämie (Hinweise dazu auf Seite 2 des Jahreskontoauszugs). Erinnern Sie Ihre Kunden daran, die Prämie mit diesem Formular zu beantragen, indem Sie dieses an die Alte Leipziger Bauspar AG zurücksenden. Am besten direkt nach Erhalt. |
Mit wenigen Schritten kann die Förderberechtigung geprüft und festgestellt werden, ob noch eigene Einzahlungen auf den Bausparvertrag für die volle Prämie erforderlich sind. Es lohnt sich für Ihre Kunden!
Die Checkliste und weitere wichtige Tipps zur staatlichen Förderung sind als Infoblätter im Vermittlerportal hinterlegt.
Egal, ob Ihre Kunden einen Bausparvertrag für den Traum von den eigenen vier Wänden, für eine umfangreiche energetische Sanierung oder für den lang gehegten Wunsch vom ausgebauten Dachboden ansparen – nehmen Sie die Optimierung der Wohnungsbauprämie zum Jahresende als Anlass für einen Beratungstermin!
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