Gesundheit

8. Januar 2026

Wann ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Gesunde Zähne sind zentral für unser Wohlbefinden, Aussehen und Gesundheit. Oft merkt man das jedoch erst, wenn erste Probleme auftreten. Eine Zahnzusatzversicherung hilft, rechtzeitig vorzusorgen: Sie entlastet finanziell, ermöglicht eine hochwertigere Versorgung, reduziert Risiken und stärkt letztlich auch das eigene Selbstbewusstsein.

  • Text : Marketing der ALH Gruppe
  • Lesedauer : 6 Minuten

Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung beim Zahnarzt?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt beim Zahnarzt in erster Linie die Kosten für die günstigste und zweckmäßigste Versorgung, die sogenannte Regelversorgung. Darunter fällt die die einfachste und kostengünstigste Behandlungsmethode, die als medizinisch ausreichend angesehen wird. Das können einfache Formen des Zahnersatzes wie Metallkronen, Metallbrücken oder herausnehmbare Teilprothesen sein. Für diesen einfachen Zahnersatz zahlt die Krankenkasse einen Festzuschuss von 60 Prozent der Kosten. Gehen Sie jährlich zur Zahnvorsorge erhöht sich der Zuschuss Ihrer GKV nach fünf bzw. zehn Jahren auf bis zu 75 Prozent.

Angenommen bei Ihnen ist eine größere Behandlung wie beispielsweise eine neue Krone notwendig und Ihr Zahnarzt rät zu hochwertigem Material. Auch Sie selbst wünschen sich eine ästhetisch ansprechende Lösung. Entscheiden Sie sich für diesen hochwertigeren Zahnersatz wie beispielsweise für eine Keramiklösung, übernimmt die GKV trotzdem nur den Zuschuss zur einfachen Regelversorgung. Die darüber hinaus entstehenden Mehrkosten müssen vollständig selbst getragen werden, was schnell mehrere Tausend Euro ausmachen kann. Laut Stiftung Warentest zahlen Patienten mehr als 80 Prozent der Gesamtkosten für teuren Zahnersatz selbst (Ausgabe Finanztest 08/24). Auch die gängige professionelle Zahnreinigung wird in der Regel nicht von der GKV bezahlt. Diese übernimmt bei Erwachsenen lediglich die Kosten für eine Zahnsteinentfernung einmal pro Jahr.

Was ist eine Zahnzusatzversicherung?

Eine Zahnzusatzversicherung zahlt die Kosten für Behandlungen beim Zahnarzt, die nicht oder nur teilweise von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Dies gilt auch für hochwertigen Zahnersatz. Durch eine Zahnzusatzversicherung verringert sich Ihr Eigenanteil bei hohen Zahnarztrechnungen oder wird sogar ganz vermieden.

Welche Leistungen sind versichert?

Zahnzusatzversicherungen können folgende Leistungen absichern:

  • Zahnersatz wie Implantate, Kronen, Brücken, Inlays, Analgo-/Lachgassedierung und Akupunktur

  • Zahnbehandlung wie Füllungen, Wurzelbehandlungen, Analgo-/Lachgassedierung und Akupunktur

  • Kieferorthopädie bei der Hallesche bis 18 Jahre bis 1.000 €. Bei Unfall unbegrenzt – auch für Erwachsene

  • Zahnprophylaxe bei der Hallesche zweimal pro Jahr jeweils bis zu 80 € (im Jahr 160 € insgesamt)

Beispiele: So rechnet sich die Zahnzusatzversicherung der Hallesche bei Brücke & Keramikkrone

Zahnarztkosten mit und ohne Zahnzusatzversicherung

Wann zahlt die Zahnzusatzversicherung nicht?

In der Zahnzusatzversicherung gilt: Leistungen werden nicht erstattet, wenn eine Behandlung vor Abschluss der Versicherung bereits läuft, geplant oder vom Zahnarzt angeraten wurde. Zudem besteht für Zähne, die vor Vertragsbeginn bereits fehlen und nicht ersetzt wurden, kein Versicherungsschutz. Das bedeutet: Wer wartet, bis der Zahnarzt auf ein Problem hinweist, kommt meist zu spät. Eine Zahnzusatzversicherung sollte idealerweise bereits in jungen Jahren abgeschlossen werden. So sind später anfallende, oft sehr kostspielige Behandlungen lange bevor sie überhaupt absehbar sind, abgesichert.

Für wen ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Im Jahr nehmen ca. 70 Prozent der gesetzlich Versicherten mindestens eine zahnärztliche Leistung in Anspruch (Finanztest 08/2024). Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind teuer, aber in vielen Fällen medizinisch notwendig. Wer sich eine ästhetische oder hochwertigere Lösung wünscht, bleibt schnell auf den Behandlungskosten sitzen, denn die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur noch einen kleinen Teil der tatsächlichen Kosten, die für Zahnersatz wie Zahnkronen, Brücken oder Implantate entstehen. Eine Zahnzusatzversicherung ist somit für Kinder, Jugendliche, Erwachsene aber auch im besten Alter sinnvoll. Je nach Alter sind bestimmte Leistungen der Zahnzusatzversicherung von besonderer Relevanz:

  • Bei Kindern und Jugendlichen ist Kieferorthopädie ein hoher Kostenfaktor. Auch beim Sport, bei Unfällen oder beim Spielen kann schnell ein Zahn verloren gehen oder beschädigt werden, dann wird Zahnersatz notwendig. Zahnprophylaxe hingegen wird bei Kindern von der Krankenkasse übernommen und muss deshalb nicht extra versichert werden.

  • Bei jungen Erwachsenen ist Zahnprophylaxe eine wichtige Basis für die Gesunderhaltung der Zähne. Zahnbehandlungen wie z. B. hochwertige Füllungen oder eine Wurzelbehandlung können einen jederzeit treffen. Zahnersatz kann in naher Zukunft auf einen zukommen. Und ist er erst einmal angeraten, kann es für eine Zahnzusatzversicherung zu spät sein.

  • Das Risiko für Zahnersatz und aufwendige Zahnbehandlungen nimmt mit dem Alter zu. Zahnersatz kann bei Erwachsenen plötzlich notwendig werden und ist meist sehr teuer. Eine Zahnzusatzversicherung sollte abgeschlossen werden, bevor akute Behandlungen notwendig sind.

  • Im besten Alter müssen eventuell bereits ersetzte Zähne nach einigen Jahren repariert oder für teures Geld erneuert werden. Die gesunden Zähne gilt es so lange wie möglich zu erhalten. Im Alter kann es zu vielen und teuren Behandlungen kommen.

Was kostet eine Zahnzusatzversicherung?

Der Beitrag für eine Zahnzusatzversicherung ist abhängig vom Alter. Das Alter wird berechnet, indem vom Kalenderjahr das Geburtsjahr des Versicherten abgezogen wird. Ab Januar des Jahres, in dem der Versicherte 18, 33, 44, 52, 59 bzw. 66 Jahre alt wird, gilt jeweils der Beitrag für die nächsthöhere Altersgruppe. Zahnbehandlung und Prophylaxe sichern Sie bereits ab 10,90 Euro ab. Zusammen mit Zahnersatz-Schutz liegen die Beiträge bei 18,90 Euro (90%-ige Erstattung) bzw. 23,90 Euro (100%-ige Erstattung). Diese Konditionen gelten für Personen von 18 bis 32 Jahren. Weitere Beiträge finden Sie in unserer Broschüre (PDF).

Checkliste: Worauf sollte ich bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung achten?

  • Umfang des Zahnersatzes prüfen: Die Zahnzusatzversicherung sollte Implantate, Brücken und Kronen bezahlen. Gute Zahnzusatzversicherungen zahlen außerdem Inlays, also passgenau gefertigte Füllungen.

  • Höhe der Erstattung prüfen: Tarife mit 100 Prozent Erstattung für Zahnersatz sind in der Regel teurer. Oft ist es sinnvoller, einen Tarif mit geringerer Erstattung (90 Prozent) zu wählen und den verbleibenden Eigenanteil aus den über die Jahre eingesparten Beiträgen zu finanzieren.

  • Keine Wartezeit: Der Versicherungsschutz Ihrer Zahnzusatzversicherung sollte absofort gelten.

  • Wechselbonus berücksichtigen: Wenn Sie bereits seit zwei Jahren eine Zahnzusatzversicherung haben, erhalten sie bei der Hallesche von Versicherungsbeginn an höhere Leistungshöchstbeträge. Weisen Sie uns einfach Ihre Vorversicherung nach, wenn Sie das erste Mal Rechnungen einreichen.

Vorsorge für Ihre Zähne bevor hohe Kosten entstehen

Mit der ausgezeichneten Zahnzusatzversicherung der Hallesche behalten Sie Ihr strahlendes Lächeln!

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