- Text : Marketing der ALH Gruppe
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Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung beim Zahnarzt?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt beim Zahnarzt in erster Linie die Kosten für die günstigste und zweckmäßigste Versorgung, die sogenannte Regelversorgung. Darunter fällt die die einfachste und kostengünstigste Behandlungsmethode, die als medizinisch ausreichend angesehen wird. Das können einfache Formen des Zahnersatzes wie Metallkronen, Metallbrücken oder herausnehmbare Teilprothesen sein. Für diesen einfachen Zahnersatz zahlt die Krankenkasse einen Festzuschuss von 60 Prozent der Kosten. Gehen Sie jährlich zur Zahnvorsorge erhöht sich der Zuschuss Ihrer GKV nach fünf bzw. zehn Jahren auf bis zu 75 Prozent.
Angenommen bei Ihnen ist eine größere Behandlung wie beispielsweise eine neue Krone notwendig und Ihr Zahnarzt rät zu hochwertigem Material. Auch Sie selbst wünschen sich eine ästhetisch ansprechende Lösung. Entscheiden Sie sich für diesen hochwertigeren Zahnersatz wie beispielsweise für eine Keramiklösung, übernimmt die GKV trotzdem nur den Zuschuss zur einfachen Regelversorgung. Die darüber hinaus entstehenden Mehrkosten müssen vollständig selbst getragen werden, was schnell mehrere Tausend Euro ausmachen kann. Laut Stiftung Warentest zahlen Patienten mehr als 80 Prozent der Gesamtkosten für teuren Zahnersatz selbst (Ausgabe Finanztest 08/24). Auch die gängige professionelle Zahnreinigung wird in der Regel nicht von der GKV bezahlt. Diese übernimmt bei Erwachsenen lediglich die Kosten für eine Zahnsteinentfernung einmal pro Jahr.
Was ist eine Zahnzusatzversicherung?
Eine Zahnzusatzversicherung zahlt die Kosten für Behandlungen beim Zahnarzt, die nicht oder nur teilweise von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Dies gilt auch für hochwertigen Zahnersatz. Durch eine Zahnzusatzversicherung verringert sich Ihr Eigenanteil bei hohen Zahnarztrechnungen oder wird sogar ganz vermieden.
Welche Leistungen sind versichert?
Zahnzusatzversicherungen können folgende Leistungen absichern:
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Zahnersatz wie Implantate, Kronen, Brücken, Inlays, Analgo-/Lachgassedierung und Akupunktur
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Zahnbehandlung wie Füllungen, Wurzelbehandlungen, Analgo-/Lachgassedierung und Akupunktur
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Kieferorthopädie bei der Hallesche bis 18 Jahre bis 1.000 €. Bei Unfall unbegrenzt – auch für Erwachsene
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Zahnprophylaxe bei der Hallesche zweimal pro Jahr jeweils bis zu 80 € (im Jahr 160 € insgesamt)
Beispiele: So rechnet sich die Zahnzusatzversicherung der Hallesche bei Brücke & Keramikkrone

Wann zahlt die Zahnzusatzversicherung nicht?
In der Zahnzusatzversicherung gilt: Leistungen werden nicht erstattet, wenn eine Behandlung vor Abschluss der Versicherung bereits läuft, geplant oder vom Zahnarzt angeraten wurde. Zudem besteht für Zähne, die vor Vertragsbeginn bereits fehlen und nicht ersetzt wurden, kein Versicherungsschutz. Das bedeutet: Wer wartet, bis der Zahnarzt auf ein Problem hinweist, kommt meist zu spät. Eine Zahnzusatzversicherung sollte idealerweise bereits in jungen Jahren abgeschlossen werden. So sind später anfallende, oft sehr kostspielige Behandlungen lange bevor sie überhaupt absehbar sind, abgesichert.
Für wen ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Im Jahr nehmen ca. 70 Prozent der gesetzlich Versicherten mindestens eine zahnärztliche Leistung in Anspruch (Finanztest 08/2024). Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind teuer, aber in vielen Fällen medizinisch notwendig. Wer sich eine ästhetische oder hochwertigere Lösung wünscht, bleibt schnell auf den Behandlungskosten sitzen, denn die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur noch einen kleinen Teil der tatsächlichen Kosten, die für Zahnersatz wie Zahnkronen, Brücken oder Implantate entstehen. Eine Zahnzusatzversicherung ist somit für Kinder, Jugendliche, Erwachsene aber auch im besten Alter sinnvoll. Je nach Alter sind bestimmte Leistungen der Zahnzusatzversicherung von besonderer Relevanz:
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Bei Kindern und Jugendlichen ist Kieferorthopädie ein hoher Kostenfaktor. Auch beim Sport, bei Unfällen oder beim Spielen kann schnell ein Zahn verloren gehen oder beschädigt werden, dann wird Zahnersatz notwendig. Zahnprophylaxe hingegen wird bei Kindern von der Krankenkasse übernommen und muss deshalb nicht extra versichert werden.
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Bei jungen Erwachsenen ist Zahnprophylaxe eine wichtige Basis für die Gesunderhaltung der Zähne. Zahnbehandlungen wie z. B. hochwertige Füllungen oder eine Wurzelbehandlung können einen jederzeit treffen. Zahnersatz kann in naher Zukunft auf einen zukommen. Und ist er erst einmal angeraten, kann es für eine Zahnzusatzversicherung zu spät sein.
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Das Risiko für Zahnersatz und aufwendige Zahnbehandlungen nimmt mit dem Alter zu. Zahnersatz kann bei Erwachsenen plötzlich notwendig werden und ist meist sehr teuer. Eine Zahnzusatzversicherung sollte abgeschlossen werden, bevor akute Behandlungen notwendig sind.
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Im besten Alter müssen eventuell bereits ersetzte Zähne nach einigen Jahren repariert oder für teures Geld erneuert werden. Die gesunden Zähne gilt es so lange wie möglich zu erhalten. Im Alter kann es zu vielen und teuren Behandlungen kommen.
Was kostet eine Zahnzusatzversicherung?
Der Beitrag für eine Zahnzusatzversicherung ist abhängig vom Alter. Das Alter wird berechnet, indem vom Kalenderjahr das Geburtsjahr des Versicherten abgezogen wird. Ab Januar des Jahres, in dem der Versicherte 18, 33, 44, 52, 59 bzw. 66 Jahre alt wird, gilt jeweils der Beitrag für die nächsthöhere Altersgruppe. Zahnbehandlung und Prophylaxe sichern Sie bereits ab 10,90 Euro ab. Zusammen mit Zahnersatz-Schutz liegen die Beiträge bei 18,90 Euro (90%-ige Erstattung) bzw. 23,90 Euro (100%-ige Erstattung). Diese Konditionen gelten für Personen von 18 bis 32 Jahren. Weitere Beiträge finden Sie in unserer Broschüre (PDF).
Checkliste: Worauf sollte ich bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung achten?
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Umfang des Zahnersatzes prüfen: Die Zahnzusatzversicherung sollte Implantate, Brücken und Kronen bezahlen. Gute Zahnzusatzversicherungen zahlen außerdem Inlays, also passgenau gefertigte Füllungen.
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Höhe der Erstattung prüfen: Tarife mit 100 Prozent Erstattung für Zahnersatz sind in der Regel teurer. Oft ist es sinnvoller, einen Tarif mit geringerer Erstattung (90 Prozent) zu wählen und den verbleibenden Eigenanteil aus den über die Jahre eingesparten Beiträgen zu finanzieren.
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Keine Wartezeit: Der Versicherungsschutz Ihrer Zahnzusatzversicherung sollte absofort gelten.
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Wechselbonus berücksichtigen: Wenn Sie bereits seit zwei Jahren eine Zahnzusatzversicherung haben, erhalten sie bei der Hallesche von Versicherungsbeginn an höhere Leistungshöchstbeträge. Weisen Sie uns einfach Ihre Vorversicherung nach, wenn Sie das erste Mal Rechnungen einreichen.
FAQ
Wie funktioniert unsere Zahnzusatzversicherung?
Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt – je nach abgeschlossenem Tarif – einen vertraglich festgelegten Anteil der Kosten, die beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden entstehen. Das kann ein bestimmter Prozentsatz der Rechnung sein oder sogar die gesamte Differenz zwischen der GKV-Leistung und dem tatsächlichen Rechnungsbetrag. Bei umfangreicheren Behandlungen erstellt Ihr Zahnarzt oder Kieferorthopäde einen Heil- und Kostenplan. Dieser Plan dient als Kostenvoranschlag und zeigt detailliert, welche Behandlungsschritte vorgesehen sind und welche Kosten entstehen.
Der Ablauf ist wie folgt:
- Sie reichen den Heil- und Kostenplan bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Diese prüft den Plan und trägt ein, welchen Betrag sie übernimmt.
- Sie erhalten den Plan ergänzt um den voraussichtlichen Zuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zurück.
Anschließend reichen Sie den Heil- und Kostenplan bei der Hallesche ein. Wir bestätigen Ihnen die Höhe der Erstattung gemäß Tarif. So wissen Sie bereits vor Behandlungsbeginn, welcher Betrag durch Ihre Zahnzusatzversicherung abgedeckt wird.
Welche Gesundheitsfragen gibt es bei einer Zahnzusatzversicherung?
In der Regel möchten Versicherer wissen, ob bereits Zähne fehlen, ob Sie herausnehmbaren Zahnersatz tragen und wie alt vorhandene Kronen, Brücken oder Prothesen sind. Ebenfalls anzugeben ist, ob ein Zahnarzt bereits eine bestimmte Behandlung empfohlen oder angeraten hat. Ihre Zahnarztpraxis kann Ihnen Auskunft über den aktuellen Befund geben und Sie so bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen unterstützen. Bei der Hallesche beantworten Sie lediglich vier kurze Ja/Nein-Fragen. Alle Angaben müssen dabei vollständig und korrekt sein.
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