- Text : Maren Engel-Nestler
- Lesedauer : 1 Minute
Das ist nichts Neues, schaut man sich den Verlauf der seit 2015 eingeführten Zusatzbeiträge an. Lag der zusätzlich zu zahlende Prozentsatz damals noch bei durchschnittlich 0,9 %, müssen GKV-Versicherte – je nach Kasse – heute bis zu 1,5 % zuzahlen. Wer von einem Wechsel in die PKV profitieren kann, verraten wir in diesem Beitrag.
GKV-Zusatzbeiträge: Ein Überblick
Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen werden unabhängig vom allgemeinen Beitragssatz kassenindividuell erhoben. Die zusätzlichen Gelder sollen dabei fehlende Mittel aus dem Gesundheitsfonds der Kassen ausgleichen. Damit stellen die gesetzlichen Kassen sicher, dass die anfallenden Kosten der Versicherungsgemeinschaft gedeckt werden können. Durchschnittlich liegen die Zusatzbeiträge im Jahr 2022 bei 1,3 %. Getragen werden diese seit 01.01.2019 zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Unverändert: Beitragsbemessungsgrenze
Während sich in den vergangenen Jahren die Beitragsbemessungsgrenze üblicherweise mit den Zusatzleistungen der GKV erhöhte, bleibt diese 2022 jedoch stabil und beträgt damit weiterhin 4.837,50 €. Vor allem für freiwillig GKV-versicherte Arbeitnehmer oder Selbständige eine Erleichterung, da für sie so kein erhöhter Beitrag anfällt.
Insgesamt wird die GKV mit den Veränderungen 2022 nur geringfügig teurer. Und dennoch: Ein Wechsel kann sich für viele lohnen!
Spielend einfach: Wechsel in die PKV
Ein Wechsel in die PKV bietet vielen nicht nur aufgrund steigender Zusatzbeiträge einen wesentlichen Vorteil. Das deutlich höhere Leistungsspektrum sowie die verschiedenen Zusatzservices lohnen sich für alle, die beim Thema Gesundheit keine Kompromisse machen wollen. Wechseln können Selbständige, Freiberufler und Beamte unabhängig vom Einkommen sowie Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze. Diese liegt 2022 bei jährlich 64.350,00 € oder monatlich 5.362,50 € bei zwölf Monatsgehältern. Bei 13 Monatsgehältern liegt die Grenze bei 4.950,00 € und bei 14 Monatsgehältern bei 4.596,43 € . Zum Erreichen der Versicherungspflichtgrenze zählen neben dem Arbeitsentgelt auch weitere Einkommensarten wie zum Beispiel vermögenswirksame Leistungen oder Sonderzahlungen aus Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Fazit
Für Personen, die aktuell freiwillig in der GKV versichert sind, kann es sich also durchaus lohnen, in die PKV zu wechseln. Nutzen Sie die Chance und beraten Sie Ihre Kunden dahingehend. Im Vermittlerportal finden Sie alle Informationen zu unseren Vollversicherungstarifen und einen Überblick zur Sozialversicherung für das Jahr 2022.
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