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Frau sitzt auf einer Bank und hat eine Weltkugel in der Hand.
1. September 2022

Die Wichtigkeit der Mitarbeiterabsicherung im Ausland (Teil 1)

Im folgenden Beitrag erfahren Sie, warum Sie bei der Beratung Ihrer Firmenkunden neben den Themen bAV und bKV auch den Auslandskrankenschutz ansprechen sollten.

  • Text : Dennis Warrelmann
  • Lesedauer : 2 Minuten

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Deutschland ist eine Exportnation. Viele Firmen sind deshalb international unterwegs und entsenden Mitarbeiter für wichtige Projekte ins Ausland – für wenige Tage bis hin zu mehreren Jahren. Für Sie Grund genug, bei der Beratung Ihrer Firmenkundenkunden neben Themen wie bAV und bKV auch den Auslandskrankenschutz anzusprechen, denn Arbeitgeber haben gegenüber Expatriates (kurz: Expats) – also im Ausland eingesetzten Angestellten – eine Fürsorgepflicht und tragen damit auch ein erhebliches finanzielles Risiko. Eine gute Absicherung kann hier eine Auslandskranken-Gruppenversicherung bieten.

Knapp vier Millionen Deutsche lebten nach Angaben des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung 2021 im Ausland, die Mehrzahl aus beruflichen Gründen. Neben Global Playern sind längst auch immer mehr KMU international unterwegs und schicken Fach- und Führungskräfte in ihre Zweigstellen außerhalb Deutschlands. Sie alle stehen in Sachen Krankenschutz in der Verantwortung – und das nicht selten über einen langen Zeitraum. 21 Prozent aller Expatriates planen laut Expat Insider 2022 Studie, mehr als fünf Jahre im Ausland zu bleiben .

Fürsorgepflicht gilt auch für Angehörige

Gerade kleinen Unternehmen oder solchen, die ihr Auslandsgeschäft gerade erst ausbauen, fehlt zum Teil das Wissen über den Krankenschutz und passende Versicherungslösungen. Viele überlassen zunächst den Expats selbst die Verantwortung für ihre Produktwahl – und laufen mit Abgabe der Kontrolle Gefahr, letztlich hohe Kosten tragen zu müssen, etwa für einen Rücktransport. Falls die bestehende Versicherung die medizinische Versorgung vor Ort nämlich nicht oder nur teilweise abdeckt, muss das Unternehmen dafür aufkommen. Im Krankheitsfall haben die Arbeitgeber gegenüber entsendeten Mitarbeitern eine besondere Fürsorgepflicht (§17 SGB V und § 618 BGB). Das heißt: Sie müssen alle im Ausland entstehenden Krankheitskosten übernehmen. Das gilt auch für Angehörige, die mit ins Ausland gehen.

Passgenaue Versicherungslösung

Neben der Kostenfrage sollte es Unternehmen auch darum gehen, ihre Mitarbeiter während des Auslandseinsatzes in allen Lebensbereichen zu unterstützen und ihnen weltweit eine einfache Handhabung und Zugang zur besten medizinischen Versorgung zu ermöglichen. Dabei gilt: Jeder Auslandseinsatz ist anders. Die Gegebenheiten und Gesundheitssysteme unterscheiden sich ebenso, wie die sprachlichen Barrieren und die entstehenden Kosten im Krankheitsfall. Als passgenaue Lösung bieten sich hier spezielle Auslandstarife im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages an, wie sie die Hallesche Krankenversicherung mit der Produktgruppe Hi.World entwickelt hat. Für Sie als Vermittler ergeben sich dadurch übrigens attraktive Einkommensmöglichkeiten bei vergleichsweise geringem Aufwand. In der Regel wird eine 10-prozentige Folgecourtage im Geschäft gezahlt.

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