- Text : Marketing der ALH Gruppe
- Lesedauer : 2 Minuten
Sind die umweltfreundlichen Technologien Ihrer Kundinnen und Kunden richtig abgesichert?
Was sollte wo, gegen was versichert sein?
Welche Versicherung wird benötigt, um eine Wärmepumpe gegen Diebstahl abzusichern? Wie versichert man das Balkonkraftwerk gegen Hagelschäden? Kurzen Antworten dazu finden Sie hier.
Wärmepumpe
Über die Wohngebäudeversicherung können Schäden an der Wärmepumpe, gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementar abgesichert werden. Bei modernen Versicherern erhalten Sie auch Diebstahlschutz für die Wärmepumpe.
Wenn bei der Wärmepumpe z. B. Kühlmittel austritt, kann die Umwelt Schaden nehmen. Mit einer Haftpflichtversicherung für Wärmepumpen kann man Vorsorge treffen. Diese sichert Ihre Kunden gegen Schäden ab, die Dritten durch die Wärmepumpe entstehen.
Solarthermie- und Flächengeothermie-Anlage
Solaranlagen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, können über die Wohngebäudeversicherung gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementar abgesichert werden.
Für Gefahren, die von der Solarthermieanlage ausgehen und Schäden bei Dritten verursachen können, wie zum Beispiel durch herabfallende Glassplitter der Röhrenkollektoren, sollte Haftpflichtschutz bestehen.
Photovoltaik-Anlagen
Über die Wohngebäudeversicherung können Sie die Photovoltaik-Anlagen Ihrer Kunden gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementar absichern
Aber es ist nicht nur ärgerlich, wenn die Photovoltaik-Anlage defekt ist, sie kann auch erhebliche Schäden anrichten, für die Ihre Kunden aufkommen müssten, wie zum Beispiel: Schäden, die bei der Einspeisung von elektrischem Strom in das Netz des stromabnehmenden Netzbetreibers entstehen. Hierfür ist die richtige Haftpflichtversicherung wichtig.
Balkon-Kraftwerke
Balkon-Kraftwerke sind „mobil“ und nicht fest mit einem Gebäude verbunden. Deshalb können Balkonkraftwerke in der Hausratversicherung gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementar abgesichert werden. Auch hier lohnt eventuell die Aktualisierung der Versicherung: In modernen Versicherungstarifen sind auch Balkonkraftwerke in der Hausratversicherung gegen Diebstahl abgesichert.
Für Gefahren, die von dem Balkonkraftwerk Ihrer Kunden ausgehen und Schäden bei Dritten verursachen können wie zum Beispiel durch herabfallende Glassplitter, sollte Haftpflichtschutz bestehen.
Geothermie-Anlagen
Über die Wohngebäudeversicherung können Sie die Geothermie-Anlagen gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementar absichern
Für Gefahren, die von der Geothermie-Anlage ausgehen und Schäden bei Dritten verursachen, sollte Haftpflichtschutz bestehen.
E-Ladestationen (Wallboxen) für E-Autos
Über die Wohngebäudeversicherung können Sie die Wallbox gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementar absichern. Moderne Versicherer übernehmen sogar den Mehraufwand für die Betankungskosten bei Ausfall im Schadenfall.
Für Gefahren, die von der Wallbox ausgehen und Schäden bei Dritten verursachen, sollte Haftpflichtschutz bestehen.
Nutzen Sie die „Energiewende“ für Ihren vertrieblichen Erfolg.
- Sprechen Sie mit Ihren Kunden über „erneuerbare“-Energien oder nutzen Sie unsere digidor-Kampagne.
- Sind Ihre Kunden ausreichend in der Wohngebäude-, Hausrat und/oder Haftpflichtversicherung abgesichert? Welche Versicherung für was wichtig ist können Sie in dieser Übersicht nachschauen.
Weitere Details zum neuen Schutz finden Sie unter www.privatschutz-neu-gedacht.de
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