- Text : Maren Engel-Nestler
- Lesedauer : 2 Minuten
Margret, 76, Witwe, kam nach dem Sturz auf der Treppe nicht mehr richtig auf die Beine. Ihre Kinder wohnen weit weg. Deshalb blieb ihr nur das Pflegeheim.
Schon bisher konnte sie den hohen Eigenanteil nur mit Hilfe ihrer Ersparnisse bezahlen.
Was bringt die neue Pflegereform?
Seit Januar ist die neue Pflegereform in Kraft. Mit ihr steigen zum Beispiel die zusätzlichen Zuschüsse der gesetzlichen Pflegeversicherung für die vollstationäre Pflege im Heim: von 5 auf 15 Prozent im ersten Jahr, von 25 auf 30 Prozent im zweiten Jahr, von 45 auf 50% im 3. Jahr und von 70 auf 75 Prozent ab dem 4. Jahr des Heimaufenthalts.
Der Zuschuss wird auf den Eigenanteil an den Pflegekosten berechnet, dem sogenannten EEE (Einrichtungs-Einheitlicher Eigenanteil). Hinzu kommen noch die sogenannten Hotelkosten (Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten).
Seit Anfang des Jahres 2024 müssen Heimbewohner im Schnitt rund 2.780 € monatlich selbst bezahlen, so der vdek (Verband der Ersatzkassen). Zieht man die zusätzlichen Zuschüsse ab, bleiben im 1. Jahr durchschnittlich pro Monat 2.576 €, im 2. Jahr 2.370 €, im 3. Jahr 2.094 € und 1.750 € ab dem 4. Jahr.
Das WIdO (Wissenschaftliches Institut der AOK) hat Ende 2023 die Kostensteigerungen analysiert. Das Ergebnis ist ernüchternd: Die Eigenanteile in der vollstationären Pflege sind wieder auf dem Niveau von vor Einführung der Zuschüsse.
Wie geht es weiter?
„Schon jetzt ist absehbar, dass die Kosten für die Pflege im Heim weiter steigen werden. Das hat unter anderem mit gestiegenen Lohnkosten infolge der Verpflichtung der Einrichtungen zur tariflichen Bezahlung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der inflationsbedingten Tarifsteigerungen zu tun“, erläutert Antje Schwinger, Leiterin des Forschungsbereichs Pflege beim WIdO.
Was bedeutet das für Margret und ihre Kinder?
Die Ersparnisse sind bald aufgebraucht. Mit ihrer Rente kann Margret das Pflegeheim nicht selbst bezahlen. Müssen ihre Kinder einspringen?
Wenn Margret Sozialhilfe beantragt, verlangt das Sozialamt, dass Margrets gesamtes Vermögen bis auf einen Freibetrag von 10.000 € aufgebraucht wird. Schenkungen können zurückverlangt werden, wenn sie noch nicht länger als 10 Jahre zurück liegen. Außerdem müssen die Kinder für die Kosten aufkommen, wenn sie mehr als 100.000 € brutto im Jahr verdienen.
Frühzeitige Vorsorge bleibt wichtig
Mehr als jeder Zweite wird im Laufe seines Lebens pflegebedürftig. Die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung reicht nicht aus, um die dafür entstehenden Kosten zu decken. Das trifft nicht nur auf die vollstationäre Pflege zu. Auch bei einer ambulanten Pflege können Eigenanteile entstehen.
Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung, die je nach Vertragsgestaltung auch staatlich gefördert wird, können Ihre Kunden entsprechend vorsorgen, um nicht auf Sozialhilfe angewiesen zu sein und ihre Angehörigen zu belasten.
Je früher, desto günstiger.
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